Ausübung einer verbotenen Nebentätigkeit


Eine nicht genehmigte Nebentätigkeit birgt nicht nur das Risiko der Überlastung des Mitarbeiters, sondern oft auch die Gefahr, dass der Arbeitnehmer Kontakte zur Konkurrenz unterhält, die dem Hauptarbeitgeber schaden könnten. Den gerichtsfesten Nachweis zusätzlicher Erwerbstätigkeiten erbringen unsere IHK-zertifizierten Wirtschaftsdetektive aus Halle an der Saale: 0345 2194 0000.


Arbeitgeber müssen Leistungsverluste nicht hinnehmen


Da der Mensch gemeinhin nicht 60 Stunden die Woche schuften kann, ohne früher oder später daran zu Grunde zu gehen, sind die Anzeichen für eine Doppelbeschäftigung häufig nicht zu übersehen: Der Mitarbeiter ist übermüdet, unkonzentriert, schlecht gelaunt und/oder vermittelt den Eindruck, ständig unter übermäßigem Druck zu stehen. Mancher versucht diese Auswirkungen zu kontern, indem er zu Aufputschmitteln/Drogen greift, die ihm helfen sollen, beide Jobs parallel bewältigen zu können. Doch dass das nicht auf Dauer gutgehen kann, sondern fast zwangsläufig zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führt, die sich wiederum auf die Arbeitsleistung niederschlagen, versteht sich von selbst. Die Doppelbelastung durch eine Nebenbeschäftigung wirkt sich infolgedessen geschäftsschädigend aus, weshalb viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Zustimmung zu einem Zweitjob grundsätzlich verweigern. Der Mitarbeiter, der womöglich finanziell auf eine weitere Arbeitsstelle angewiesen ist (zum Beispiel wegen hoher Unterhaltspflichten), verschweigt diese dem Hauptarbeitgeber sowie häufig auch den Sozialversicherungsträgern und Finanzbehörden. Letzteres klassifiziert den Zweitjob sogar als Schwarzarbeit und somit als Straftat (§ 266a StGB und Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (SchwarzArbG)).

 

Unsere Detektive aus Halle/Saale sind geschult und erfahren sowohl in der Mitarbeiterobservation als auch in der Erbringung gerichtsverwertbarer Beweise. Nach Abschluss der Ermittlungen erhalten unsere Klienten einen Bericht in Schriftform, mit dem sie den betreffenden Angestellten arbeitsrechtlich zur Verantwortung ziehen können. Gern werden wir auch für Ihr Unternehmen tätig. Senden Sie uns dazu bitte eine E-Mail mit einer Sachverhaltserläuterung an kontakt@detektei-kurtz.de oder rufen Sie uns unverbindlich an.


Arbeitsvertrag; Wirtschaftsdetektei Halle an der Saale, Wirtschaftsdetektiv Merseburg
In den meisten Arbeitsverträgen sind Zweitbeschäftigungen explizit untersagt oder ihre Ausübung wird an die schriftliche Einverständniserklärung des Arbeitgebers gebunden. Zudem gibt es implizite und explizite Wettbewerbsklauseln.

Zweittätigkeit bei der Konkurrenz


Besonders heikel und zugleich sehr häufig sind Nebentätigkeiten für die direkte Konkurrenz des Hauptarbeitgebers, denn hier bestehen klare Interessenkonflikte. Die Beschäftigung bei einem Mitbewerber birgt immer das Risiko der vorsätzlichen oder versehentlichen Weitergabe von Betriebsinterna. Zudem wendet der Angestellte die Fähigkeiten und Erfahrungen, die er über Jahre bei seinem Arbeitgeber erworben hat, zum Nutzen des Konkurrenten an – somit ist der Erstarbeitgeber doppelt und dreifach geschädigt. 

 

Vordergründig durch diskrete Observationen des verdächtigen Mitarbeiters, zuweilen aber auch durch legendierte Befragungen bei den beschäftigenden Unternehmen ist unsere Detektei für Magdeburg, Dessau-Roßlau und ganz Sachsen-Anhalt in der Lage, ihren Auftraggebern einen umfassenden Überblick über die tatsächlichen Aktivitäten ihres Angestellten zu geben. Senden Sie uns bei Bedarf bitte eine Nachricht über unser Kontaktformular oder melden Sie sich telefonisch bei uns: 0345 2194 0000.